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   BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78   

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https://dejure.org/1978,2348
BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78 (https://dejure.org/1978,2348)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1978 - 4 StR 67/78 (https://dejure.org/1978,2348)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78 (https://dejure.org/1978,2348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - Verjährung von Beihilfehandlungen - Unterbrechung der Verjährung der Strafverfolgung einer Beihilfehandlung - Verjährung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    Ein bloßes Unterlassen der Haupttäter, das die Ursächlichkeit seiner Beihilfehandlungen in Frage stellen könnte (BGHSt 14, 280), liegt ersichtlich nicht vor (UA 10/11).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    Von dieser Regel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fortsetzungstaten dann eine Ausnahme zuzulassen, wenn die Beihilfe und der Vorsatz des Gehilfen sich nicht auf die gesamte fortgesetzte Tat des Haupttäters erstreckten, sondern nur auf einzelne Teile dieser Fortsetzungstat und die Gehilfentätigkeit vor Beendigung der Haupttat aufhört (BGHSt 20, 227, 228 f).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    In § 78 a StGB ist bestimmt, daß die Verjährung mit der Tatbeendigung, falls ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später eintritt, mit diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. auch BGHSt 11, 345, 346; 24, 218, 220 f).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    In § 78 a StGB ist bestimmt, daß die Verjährung mit der Tatbeendigung, falls ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später eintritt, mit diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. auch BGHSt 11, 345, 346; 24, 218, 220 f).
  • BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe -

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    Mehrere Hilfeleistungen zu einer Haupttat können, müssen aber nicht notwendig in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 15. November 1973 - 4 StR 354/73 - RGSt 70, 344, 349).
  • RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36

    1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78
    Mehrere Hilfeleistungen zu einer Haupttat können, müssen aber nicht notwendig in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 15. November 1973 - 4 StR 354/73 - RGSt 70, 344, 349).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    - 4 StR 67/78, MDR/H 1978, 803; Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, StV 1990, 404, 405; Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Für die in den Jahren 1968 bis 1971 (UA 205-207) begangene fortgesetzte Hinterziehung der Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftssteuer (Veranlagungssteuern) sind für den Beginn der Verjährungsfrist (§ 78 a StGB) von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) die für diesen Zeitraum erlassenen letzten Steuerbescheide vom 25. Mai 1972, vom 1. August sowie vom 7. August 1973 (vgl. Anlagen 1 und 4 zur Anklageschrift Bl. 28 Bd. I 2) maßgebend (RGSt 76, 334; BGH, Urteile vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78 - und vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81).
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